IF ist SVS Gesundheitspartner

Der SVS Gesundheitshunderter

Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige werden mit dem Gesundheitshunderter finanziell unterstützt.

Seit 2023 gibt es Neuerungen für den Gesundheitshunderter.

Neuerungen ab 2023

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  • Ab 2023 ist kein Mindestaufwand von € 150,- für die Einreichung des SVS Gesundheitshunderters mehr notwendig. 
  • Bis zur maximalen Fördersumme von € 100,- können mehrere Beträge pro Jahr für den Gesundheitshunderter beantragt werden (vormals war nur ein Antrag pro Jahr möglich).
  •  Für die Antragstellung des Gesundheitshunderters ist eine Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter im 2-Jahres- oder 3-Jahresabstand) oder die Teilnahme an Programm Selbständig gesund notwendig.

Antragstellung

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  • Ab 2023 ist die Antragstellung für den Gesundheitshunderter online unter svs.at/ gesundheitshunderter möglich. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Nachlesen.


In welchen Bereichen kannst du einreichen?

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Bereiche Bewegung (Sportwissenschaft, Yoga) und Mentales (LSB)