IF ist SVS Gesundheitspartner
Der SVS Gesundheitshunderter
Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige werden mit dem Gesundheitshunderter finanziell unterstützt.
Seit 2023 gibt es Neuerungen für den Gesundheitshunderter.
Neuerungen ab 2023
- Ab 2023 ist kein Mindestaufwand von € 150,- für die Einreichung des SVS Gesundheitshunderters mehr notwendig.
- Bis zur maximalen Fördersumme von € 100,- können mehrere Beträge pro Jahr für den Gesundheitshunderter beantragt werden (vormals war nur ein Antrag pro Jahr möglich).
- Für die Antragstellung des Gesundheitshunderters ist eine Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter im 2-Jahres- oder 3-Jahresabstand) oder die Teilnahme an Programm Selbständig gesund notwendig.
Antragstellung
- Ab 2023 ist die Antragstellung für den Gesundheitshunderter online unter svs.at/ gesundheitshunderter möglich. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Nachlesen.
In welchen Bereichen kannst du einreichen?
Bereiche Bewegung (Sportwissenschaft, Yoga) und Mentales (LSB)